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Yoga in Selm – Miriam Kirchner

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Präventionskurse

Zertifiziertes Präventionsangebot nach §20 SGB V
in Präsenz oder als Live-Onlineseminar

§20 SGB V regelt die primäre Prävention und Gesundheitsförderung. Krankenkassen bieten Leistungen zur Verhinderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung eines gesundheits-bewussten Lebensstils an. Alle Präventionskurse müssen von der Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) geprüft und zertifiziert werden, um von den Krankenkassen erstattet zu werden. Die ZPP vergibt das Prüfsiegel „Deutscher Standard Prävention“, das von allen beteiligten Krankenkassen anerkannt wird. Präventionskurse nach §20 SGB V bieten somit eine gesetzlich geregelte Möglichkeit, die Gesundheit der Versicherten zu fördern, während Kursanbieter durch die ZPP-Zertifizierung die Qualität und Erstattungsfähigkeit ihrer Angebote sicherstellen.

Wichtig:
• Die Krankenkassen übernehmen bis zu 2 Kurse im Jahr und jeweils bis zu 80% des Kursbeitrags.
• Präventionskurse sind abgeschlossen Kurse mit einer festen Teilnehmergruppe und müssen im Voraus bezahlt werden.
• Eine Teilnahme an mindestens 80% der Kurstermine ist Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit.
• Nicht besuchte Kurseinheiten verfallen und werden nicht erstattet. Die Teilnahme ist nicht übertragbar.
• YogaPranaM übernimmt keine Garantie für die Kostenerstattung.

Wenn du dich für einen Kurs angemeldet hast, bekommst du 2 Wochen nach Ende des Kurses per Email automatisch eine Teilnahmebescheinigung, die du bei deiner Krankenkasse zur anteiligen Kostenerstattung einreichen kannst. Voraussetzung dafür ist eine Anwesenheitspflicht bei mindestens 80 % der Kurstermine, die mit der Teilnahmebescheinigung bestätigt wird. Die Erstattung wird von fast allen gesetzlichen Krankenkassen (GKV) gezahlt, die Höhe der Erstattung kann variieren – erkundige dich hierzu am besten auf der Website deiner Krankenkasse.

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